Gedenkseite für Sarah


Die Gerechtigkeit – oder das, was davon übrig bleibt

 

Ein Jahr lang tat sich fast nichts. Keine Anklage, keine Verhandlung. Der erste Gerichtstermin wurde verschoben. Am 3. Juni 2009 war es dann soweit.

 

Der Fahrer war 20 Jahre alt. Er wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt - weil er „geistig verzögert entwickelt“ sei. Aber er hatte sich mit 18 den Führerschein geholt. Eine Entscheidung, die Verantwortung bedeutet.

 

Inwieweit der Fahrer Reue empfand, war schwer zu beurteilen. Er be-harrte darauf, nicht zu schnell gefahren zu sein – obwohl das Gutach-ten dies eindeutig widerlegte.

 

Die Ermittlungen der Polizei? Mangelhaft!!

  • Unbrauchbare Fotos vom Unfall, da der Blitz vom Fotoapparat defekt war,
  • Keine vollständige Spurensicherung,
  • Ein Sachverständiger wurde erst 5 Tage später beauftragt, da eine Beauftragung über die Feiertage kostspielig ist,
  • Zeugin (Beifahrerin) wurde erst im Dezember befragt,
  • Wichtige SMS und Aussagen wurden nicht geprüft.

Das Urteil:

  • Verwarnung
  • 200 Stunden gemeinnützige Arbeit
  • 1000 Euro an die Malteser
  • 3 Monate Fahrverbot

Zwei 17-jährige Mädchen sind tot. Unverschuldet. Und das ist alles?

 

Wir fragen uns: Was ist ein Menschenleben wert?

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