Gedenkseite für SarahDie Gerechtigkeit – oder das, was davon übrig bleibt
Ein Jahr lang tat sich fast nichts. Keine Anklage, keine Verhandlung. Der erste Gerichtstermin wurde verschoben. Am 3. Juni 2009 war es dann soweit.
Der Fahrer war 20 Jahre alt. Er wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt - weil er „geistig verzögert entwickelt“ sei. Aber er hatte sich mit 18 den Führerschein geholt. Eine Entscheidung, die Verantwortung bedeutet.
Inwieweit der Fahrer Reue empfand, war schwer zu beurteilen. Er be-harrte darauf, nicht zu schnell gefahren zu sein – obwohl das Gutach-ten dies eindeutig widerlegte.
Die Ermittlungen der Polizei? Mangelhaft!!
Das Urteil:
Zwei 17-jährige Mädchen sind tot. Unverschuldet. Und das ist alles?
Wir fragen uns: Was ist ein Menschenleben wert? Gratis Homepage von Beepworld Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite ist ausschließlich der Autor dieser Homepage, kontaktierbar über dieses Formular! |