Innerhalb des ersten Jahres hat die Staatsanwaltschaft noch keine Anklage gegen den Fahrer erhoben. Der erste Gerichtstermin war für 11.03.2009 angesetzt - wurde jedoch wieder aufgehoben, da sich der Sachverständige im Urlaub befindet. Soweit uns bekannt ist, fährt der Unfallfahrer wieder Auto - der Führerschein wurde damals nicht eingezogen. Inwieweit der Unfallfahrer Reue empfindet - wir wissen es nicht. Er ist sich keiner Schuld bewusst und der Meinung, dass er sich korrekt verhalten hat - auch in Bezug auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Das Gutachten über den Unfall sagt jedoch das Gegenteil aus. 

Es ist nur erschreckend und / oder demütigend, was einem so alles "um die Ohren" gehauen wird. Man sollte doch auf den seelischen Zustand Fahrers Rücksicht nehmen - er muss damit leben, dass in seinem Auto zwei Jugendliche gestorben sind. Für die Angehörigen der Unfallopfer bliebt wenig Verständnis - frei nach dem Motto "Das Kind ist tot, man findet sich schon irgendwann damit ab und das Leben geht weiter - die Überlebenden des / eines Unfalls haben jedoch seelisch sehr damit zu kämpfen."  

Es sind bei diesem Unfall zwei Mädchen im Alter von 17 Jahren ums Leben gekommen - unverschuldet. Man stellt sich die Frage:"Wieviel ist ein Menschenleben wert?"


Termin der Hauptverhandlung: Mittwoch, 3. Juni 2009, 9.00 Uhr beim Amtsgericht Haldensleben, Saal 14.

 

Aufgrund der geistigen Entwicklungsverzögerung wurde der Unfallfahrer nach dem Jugendstrafrecht verurteilt.Er war zum Zeitpunkt des Unfalls 20 Jahre alt! Der Unfallfahrer hat sich das Recht genommen mit 18 seinen Führerschein zu erwerben. Mit diesem Recht hat er unseres Erachtens auch die Pflicht übernommen, für seine Fahrfehler als Erwachsener bestraft zu werden.

Im Laufe der Gerichtsverhandlung mussten wir feststellen, dass die Ermittlungsarbeit der Polizei völlig ungenügend war (Auszüge):

* Fotos von dem Unfall waren zwar vorhanden, jedoch unterbelichtet, da der Blitz der Digitalkamera nicht richtig funktionierte  

* Bei der Spurenermittlung wurde nur die Grasspur vor dem Graben aufgenommen - weiter nichts

* Der Sachverständige der DEKRA wurde 5 Tage nach dem Unfall beauftragt (man munkelte, man wollte die Sachständigen nicht über Ostern stören, zudem

  erhöhen sich die Kosten für das Gutachten durch die Feiertage). Für solche Notfälle setht immer ein Notdienst zur Verfügung - wurde durch die DEKRA

  während der Verhandlung bestätigt

* Von der Beifahrerin wurde im Dezember 2008 !! das erste Mal eine Zeugenaussage durch die Polizei aufgenommen

* "Ominöse" Zeugenaussagen bzw. SMS wurden durch die Polizei nicht ausgewertet, infolgedessen musste noch ein Zeuge während der Verhandlung geladen

    werden

 

Urteilsspruch für die fahrlässige Tötung in zwei Fällen aufgrund eines Fahrfehlers:

 

* Verwarnung 

* 200 Std gemeinnützige Arbeit

* 1000 € an Malteser Hilfsdienst

* 3 Monate Fahrverbot

 

Zeitungsberichte zum Gerichtsverfahren

 Bildzeitung Magdeburg

www.juergenkerstin.beepworld.de/files/bildzeitung1pdf

Volksstimme, Lokalteil Haldensleben

www.juergenkerstin.beepworld.de/files/volksstimme.pdf

 

 

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